Mit dem 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetz ergaben sich insbesondere im Hinblick auf die menschengerechte Gestaltung von Arbeit neue Handlungsbedarfe.
Sie weist also in der Hinsicht eine stärkere praktische Zielorientierung auf – in Richtung wohnungsbezogener Bedürfnisse des Menschen sowie menschengerechter Planung und Gestaltung von Wohnumwelten.
Der allgemeine Arbeitsschutz soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, sowie die Arbeit menschengerecht gestalten.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu treffen.
Aktuelle Themen der Stadtentwicklung sind z. B. die Integration bestimmter Bevölkerungsgruppen, Stadtumbau Ost und West, Quartiersmanagement oder die Gestaltung menschengerechter Städte.
Sie vermittelt Erkenntnisse, die es ermöglichen, die Arbeit und deren Elemente den physiologischen Erfordernissen entsprechend, d. h. menschengerecht, zu gestalten.