Mit der maschinengesteuerten Massenproduktion gingen veränderte gesellschaftliche Verhältnisse einher, die sich in dem Gegensatz von kapitalistischem Wirtschaftsbürgertum und lohnabhängiger Fabrikarbeiterschaft zuspitzten.
Die Leistungen der Pflichtverfahren werden bei gewerblichen Arbeitnehmern über lohnabhängige Beiträge vom Arbeitgeber als zusätzliche Lohnnebenkosten entrichtet.
Neben dem alten Kleinbürgertum gibt es auch noch lohnabhängige Zwischenklassen, also hauptsächlich Staatsangestellte, deren Einkommen also von den primären Revenuen Arbeitslohn und Gewinn über die Steuern abgezweigt ist.
An Beiträgen zahlen lohnabhängig Beschäftigte 5 % (nur für medizinische Leistungen), der Arbeitgeberanteil beträgt 1–6½ % für Lohnfortzahlung und 7½ % der Gesamtlohnsumme für Sachleistungen, wobei es Beitragsbemessungsgrenzen gibt.
Die lohnabhängigen Kosten bei den reich gestalteten Möbeln waren grundsätzlich wegen der größeren handwerklichen und maschinellen Arbeitsanteile höher.