Voraussetzung ist, dass das Originalzeugnis kopierfähig ist und die Knicke im Zeugnisbogen sich nicht auf den Kopien abzeichnen, z. B. durch Schwärzungen.
Der im Labor auf Fotopapier kopierfähige Bereich umfasst die neun Zonen von I bis IX; der durchgezeichnete, detailhaltige Bereich die Zonen II bis VII.
Im Gegensatz zum Internegativ oder Zwischennegativ entstammt es einer ungünstig bis schwer kopierfähigen Vorlage, sei es wegen ihres mechanischen Zustandes, sei es wegen ihres starken Kontrastes.