Das führt zu steigenden Preisen und zu steigenden Löhnen, an denen aber die nicht arbeitenden Rentner in einem nur kapitalgedeckten System nicht partizipieren.
Um einen Ausgleich für das abgesenkte Rentenniveau zu schaffen, wurde eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung für das Alter geschaffen, die staatlich gefördert wird.
Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und für Renten aufgrund einer privaten, kapitalgedeckten Leibrentenversicherung im Sinne des § 10 Abs.
Primär sollte ermöglicht werden, dass auf freiwilliger Basis jeder zur gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte sich durch eine kapitalgedeckte, staatlich geförderte Altersvorsorge eine Zusatzrente soll aufbauen dürfen.
Die damals bestehenden Rücklagen der kapitalgedeckten Rentenversicherung waren durch Krieg, Inflation und Währungsreform größtenteils vernichtet worden.