Beim Merkmal der Erforderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der wegen der gemeindlichen Planungshoheit lediglich bedingt justiziabel ist.
Das Abschreiben eigener Arbeiten, wie die nochmalige textliche Verwendung einer Magister-, Diplom- oder Masterarbeit für eine Dissertation, hat sich indes als kaum justiziabel erwiesen.