In einer interfraktionellen Sitzung zuvor war vereinbart worden, dass die beiden Vizepräsidenten durch Akklamation (hier: Aufstehen der Abgeordneten) gewählt werden.
Die interfraktionellen Arbeitsgruppen erhalten bestimmte, etwa logistische Unterstützungen des Parlaments und müssen deshalb bestimmte Minimalanforderungen erfüllen, die in einer internen Regelung festgehalten sind.
Interfraktionell wurde vereinbart, dass das Parlament keinen Vorschlag für die Kommissionspräsidentschaft akzeptieren würde, der nicht vorher als Spitzenkandidat angetreten ist.