Grundbuchsystem besagt, dass sämtliche Rechtsverhältnisse, die ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht betreffen, im Grundbuch vermerkt werden müssen.
Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist im Grundbuchrecht eine Dienstbarkeit mit der Befugnis für ein bestimmtes Rechtssubjekt, ein hiermit belastetes Grundstück oder grundstücksgleiches Recht in einzelnen Beziehungen nutzen zu dürfen.