Oft sind noch nicht einmal alle denkmalwerten gärtnerischen Anlagen erfasst und unter Schutz gestellt, geschweige denn näher ihre Geschichte, verbliebener Bestand, erforderliche Schutzmaßnahmen usw. untersucht.
Hier sind recht komplizierte Einzelregelungen entsprechend der verschiedenen (landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, weinbauliche, gärtnerische, sonstige) Nutzung der Grundstücksfläche zu beachten.
Dem kam ein leicht sinkendes Interesse etlicher Kleingärtner entgegen, für die die Wohnungsmöglichkeiten ihrer Lauben das gärtnerische Interesse überstiegen hatten.