Mit allen Probanden werden Behandlungsverträge respektive Behandlungsvereinbarungen geschlossen, die eine – auch formaljuristisch wirksame – Verbindlichkeit in die Arbeit einziehen.
Formaljuristisch mag also ein Ausschließlichkeitsrecht ein Monopol sein, nicht oder allenfalls sehr selten jedoch im (entscheidenden) wirtschaftlichen Sinne.
In formaljuristischer Umgehung des königlichen Verbots wird diese Befestigung, um einige hundert Meter versetzt, oberhalb des 1276 zerstörten Vorgängerbaus errichtet.
Sie beleuchteten das Vorgehen der Bundesanwaltschaft hauptsächlich unter formaljuristischen Gesichtspunkten; ob es angemessen und sinnvoll war, wurde nicht beurteilt.
Diese sei „ein Beispiel für nicht satisfaktionsfähige Politik, die sich technokratisch und formaljuristisch weit von ihrem lebendigen Bezugsfeld entfernt hat“.
Die Existenzgründung erfolgt durch Beginn der Geschäftstätigkeit, formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt.