Fiduziarisch ist ein Rechtsgeschäft andererseits, wenn ein nicht konsequent gewolltes Rechtsgeschäft für die Zielverfolgung benötigt wird und daher in die Willensbildung aufgenommen wird.
Im selben Jahr wurde er mit dem Thema Sicherungseigentum und Sicherungsnießbrauch im System des fiduziarischen Rechts zum Doktor der Rechte promoviert.
Bei besonderen Fallgruppen fiduziarischer Rechtsgeschäfte, den Strohmann- und Umgehungsgeschäften oder beim steuerlichen Gestaltungsmissbrauch, stellt sich die Frage, ob sie zu den nichtigen Scheingeschäften gehören.
Stiftungen können sowohl als juristische Personen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts) als auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige, unselbstständige, treuhänderische oder fiduziarische Stiftung) errichtet werden.