In dieser Kreidelithographie wird dargestellt, wie der von den deutschen Monarchien entmündigte Bürger aus seinem Schlaf bzw. aus seiner politischen Ohnmacht erwachen soll.
In der Zeit vor Inkrafttreten des Betreuungsrechtes waren entmündigte Menschen nicht berechtigt, die Ehe zu schließen, wenn sie wegen Geisteskrankheit entmündigt waren.
Auch die Richter waren häufig nicht in solchen Fragen qualifiziert; bisweilen entmündigten sie Personen schlicht nach Aktenlage, was in der Rechtswissenschaft als Skandal galt.