Der Auftrag ist Vertrauenssache, denn wenn sich die Beteiligten auf einen Dispacheur geeinigt haben, beugen sie sich im Regelfall seinem Schiedsspruch.
Der Dispacheur erstellt als Dienstleistung für die beteiligten Parteien des bei der Havarie entstandenen Schadens einen Schadensverteilungsplan, die Dispache.
Der Dispacheur ist ein amtlich geprüfter Sachverständiger für die Schadensabwicklung einer Havarie-Grosse (auf deutsch auch Große Haverei oder gemeinschaftliche Haverei genannt).