Das Ermittlungserzwingungsverfahren hat demgemäß Erfolg, soweit die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt entweder gar nicht oder nur unzureichend ermittelt hat.
Unter Einheit des Kanons wird demgemäß keineswegs irgendeine Vereinheitlichung der Bibel verstanden, sondern vielmehr eine „Kanonisierung“ ihrer Vielstimmigkeit.
Ein Gebrauchsgegenstand ist demgemäß jede bewegliche Sache, die zur Herbeiführung eines wirtschaftlichen oder technischen Nutzeffekts verwendet werden kann.