Für jede preußische Provinz bestand eine Gendarmerie-Brigade, der ein Brigadier im Rang eines Obersts vorstand; insgesamt umfasste die preußische Gendarmerie 12 Brigaden.
1807 wurde er zunächst zum Oberst, dann zum Kommandeur der Garde zu Fuß ernannt, stieg zum Generalmajor, Brigadier und schließlich 1810 zum Generalleutnant auf.