Rechtlich bislang nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob bei einem Anruf eines Unternehmens mit bestehendem Geschäftsverhältnis dieses innerhalb eines das Vertragsverhältnis betreffenden Gesprächs ein branchenfremdes Angebot unterbreiten darf.
Für Handelsbetriebe bzw. für ihre Kunden bedeutet die räumliche Ballung von branchengleichen und branchenfremden Betrieben in der Regel ebenfalls eine Attraktivitätssteigerung des Standorts.
Neben dem branchenfremden Eigner wird nun als Gesicht des neuen Modeunternehmens ausgerechnet eine Würstchenverkäuferin eingestellt, die ebenfalls keinerlei Ahnung von der Führung eines Modeunternehmens besitzt.
Wie auch bei einer gefertigten Wringmaschine konnte jedoch die geforderte Qualität bei diesen letztlich branchenfremden Produkten nicht gewährleistet werden.