Dies bedeutet, dass die verdeckte Einlage das bilanzielle Vermögen der Körperschaft durch den Ansatz oder die Erhöhung eines Aktivpostens oder durch Wegfall bzw. Minderung eines Passivpostens erhöhen muss.
Dauerhaft und systematisch können durch bilanzpolitische Maßnahmen jedoch nur die Bestandsgrößen der Jahresabschlüsse, d. h. die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, und damit beispielsweise auch das bilanzielle Eigenkapital der Unternehmen beeinflusst werden.
Bilanzpolitisch motivierte Sachverhaltsgestaltungen wiederum bezeichnen ökonomisch neutrale bis schädliche Handlungen des Unternehmens, die vom Management des Unternehmens gewählt werden, um das bilanzielle Erscheinungsbild des Unternehmens gezielt zu beeinflussen.
Das bilanzielle Eigenkapital ergibt sich bei diesen Rechtsformen aus dem Saldo der Kapitaleinlagen, der Entnahmen und dem Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres.