Wird der Rechtsbehelf nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist eingelegt und besteht keine Möglichkeit für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so wird der Bescheid bestandskräftig.
In der Regel ist damit jedoch eine Rechtsaufgabe verbunden, da ein mit der Klage angegriffener Verwaltungsakt mit der Klagerücknahme regelmäßig bestandskräftig wird.
Die Stadt strebt darin eine gemischte Nutzung von Gewerbe und etwa 30% Wohnen an, die bestandskräftigen Bebauungspläne erlauben jedoch 100% Gewerbe und insbesondere Hotels.
Damit wird das, was durch die Bebauungsgenehmigung vorab (noch nicht bestandskräftig) entschieden worden ist, erneut im Rahmen der Baugenehmigung entschieden und zur Anfechtung gestellt.