Nach einer Serie von Pannen bei der Landtagswahl stellte er Strafanzeige wegen „aller in Frage kommenden Delikte, insbesondere Wahlfälschung“ gegen „alle potentiell strafrechtlich belangbaren Täter, Mittäter und Inhaber einer Garantenstellung“.
Auch verheiratete Männer nutzten vermutlich die Abwechslung, und auch sie waren, da sie schon gebunden waren, im Falle einer Schwangerschaft de facto nicht belangbar.