Es sind mithin alle bilanziellen Risikopositionen der Geldleihe (Kreditgeschäft) und außerbilanziellen Geschäfte der Kreditleihe (Avalkredite, Akkreditive, Derivate) gegenüber einer Kreditnehmereinheit zu erfassen.
Zu melden sind demnach Bilanzaktiva, Derivate mit Ausnahme der Stillhalterverpflichtungen aus Kaufoptionen sowie die dafür übernommenen Gewährleistungen und andere außerbilanzielle Geschäfte.
Zum außerbilanziellen Geschäft gehören neben der Kreditleihe (Avalkredite, Akkreditive) auch nicht ausgenutzte Kreditzusagen, die mit 10 % der Kreditlinien und Kreditfazilitäten anzurechnen sind.
Bei Kapitalgesellschaften wird dies technisch durch außerbilanziellen Abzug einer verdeckten Einlage und gleichzeitiger Dotierung des steuerlichen Einlagekontos erreicht.
Aus diesem Grund muss auch im Rechnungswesen die Kennzeichnung oder zumindest die jederzeitige Ermittelbarkeit der bilanziellen und außerbilanziellen Handelsbuchpositionen gewährleistet sein.