Seine Hauptaufgaben bestehen in der Wahrnehmung, Förderung und Vertretung von berufspolitischen, arbeitsrechtlichen, fachlichen, wissenschaftlichen und informationellen Interessen seiner Mitglieder.
Der Streit entzündete sich an der Frage, ob kirchliche oder zivile Gerichte für arbeitsrechtliche Prozesse der Kirche mit ihren Angestellten zuständig wären (so genannte „Küsterfrage“).
Dafür ist Wissen über die Funktionsweise und Widersprüche in der Gesellschaft notwendig, welches in arbeitsrechtlichen, politischen und methodischen Seminaren vermittelt wird.
Die Wahrnehmung arbeitsrechtlicher und sozialpolitischer Interessen wie Mindestlohn oder Rente liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern.
Privatautonome Ausschlussfristen im Arbeitsrecht sind arbeitsrechtliche Ausschlussfristen, die nicht in einem Gesetz, sondern in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt sind.