Diese arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung wurde arbeitgeberseitig als Einstellungshindernis bewertet, da das Risiko einer befristeten Einstellung, die in ein Dauerarbeitsverhältnis mündet, für viele Arbeitgeber augenscheinlich zu groß war.
Hier werden verstärkt Mindestlöhne vorgegeben die über den Nominallöhnen liegen, Kündigungsschutzregelungen arbeitnehmerfreundlicher gestaltet und Arbeitsbedingungen und Entgelthöhen häufiger auch flächendeckend zwischen Tarifparteien ausgehandelt.