Umgekehrt sind auch Abreden nichtig, wonach Nichtmitglieder oder anderswie bezeichnete Arbeitnehmer von einem Beruf ausgeschlossen werden (ausgenommen, dies ist aus Sicherheitsgründen o. ä.
Zunächst fällt auf, dass direkte Rede nicht durch Anführungszeichen oder anderswie gekennzeichnet, sondern in den Text eingeflochten ist (eine Vorgehensweise, die der Autor in vielen seiner Texte pflegt).