Der Gesetzgeber und die vollziehende Gewalt sind verpflichtet, allgemeinverbindliche Normen zu erlassen, die den Schutz der Menschenwürde bestmöglich gewährleisten.
Die städtebaulichen Folgen waren gravierend, weil die unmittelbaren baulichen Entwicklungen sich weiterhin ohne Orientierung an einem allgemeinverbindlichen Plan vollzogen.
Sie umfasst die allgemeinverbindliche, dabei interessengeleitete Gestaltung (Schaffung, Wahrung, Stärkung) der inneren wie äußeren Sicherheit von Individuen und Gemeinschaften, Organisationen, Institutionen in und für Gemeinwesen.
Ein Tarifvertrag gilt zwingend, wenn er allgemeinverbindlich ist oder wenn beide Vertragspartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Mitglied der jeweils tarifschließenden Organisation (Gewerkschaft/Arbeitgeberverband) sind.