Eine Beschränkung der richterlichen Zuständigkeit war jedoch in der Anordnung zu finden, „Häuptlinge und gute Männer von Adel“ dürften allein vom Landesherrn abgeurteilt werden (Kap.
Der Nachlässigkeit verdächtige Generäle sollten militärgerichtlich abgeurteilt und durch erprobte und tatendurstige jüngere Offiziere ersetzt werden, zum Teil auf Vorschlag der Mannschaften.
Kleriker, die in der religiösen Hierarchie über dem Revolutionsführer stehen, können nun auch von dieser Sondergerichtsbarkeit, bei gegenläufiger Position zum Revolutionsführer, abgeurteilt werden.
Dies war einer der ersten Fälle bei den Stalinsche Säuberungen, in dem ein roter Kommandeur mit proletarischer Herkunft verhaftet und abgeurteilt wurde.