Ein Zwischending stellen die sogenannten Pseudomünzen dar, welche de jure Zahlungsmittel sind, aber von Privatfirmen für den internationalen Sammlermarkt geprägt werden und de facto keine Geldfunktion haben.
In der Spielbeschreibung wird zwischen Fern- und Nahkampfwaffen unterschieden, doch ist die Schrotflinte ein Zwischending, da sie zwar auf eine gewisse Entfernung wirkt, aber nicht sehr weitreichend.
Die Zusammensetzung und die Art der Wahl der Mitglieder des Senates machten ihn zu einem Zwischending zwischen Territorialvertretung und Honoratiorenkammer.
In neuere Überlegungen werden zusätzlich so genannte hybride Regime oder defekte Demokratien einbezogen, die als „Zwischending“ zwischen (formell existierender) Demokratie und (faktischer) Autokratie eingestuft werden.