Eine Zweckzuwendung ist eine Vermögensübertragung, die mit der Auflage verbunden ist, diese Zuwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks zu verwenden (Erbschaftsteuergesetz).
Es handelt sich um Zuwendungen oder Zweckzuwendungen aus dem Haushalt der öffentlichen Hand für juristische oder natürliche Personen, um bei diesen bestimmte politische oder wirtschaftliche Ziele zu erreichen.