Schenkungen an bestimmte Zweckvermögen (trusts), die nicht mit dem Erbfall in Zusammenhang stehen (dann würden sie dem Nachlass zugerechnet), werden mit 20 % besteuert.
Neben den natürlichen gibt es noch die so genannten juristischen Personen, dabei handelt es sich um Personenvereinigungen oder Zweckvermögen, denen die Rechtsordnung die Rechtsfähigkeit zuerkennt.
Das Fondsvermögen ist ein durch Beiträge aufgebrachtes, zweckgebundenes Sondervermögen der Notarkammern (nicht - rechtsfähiges Zweckvermögen des Öffentlichen Rechts).
Während das Zweckvermögen der Förderung von agrarwirtschaftlichen Innovationen dient, werden aus dem Förderungsfonds eine Vielzahl von Einzelprojekten und Institutionen unterstützt, die für Landwirtschaft und ländliche Räume von Bedeutung sind.