In Fällen, in denen eine Unterversorgung eingetreten ist, ist der Zulassungsausschuss künftig verpflichtet, den Antrag der Krankenhäuser auf Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu genehmigen.
Der zuständige Zulassungsausschuss kann in besonderen Fällen Zahnärzte zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung ermächtigen, beispielsweise um eine Unterversorgung abzuwenden.
Der Zulassungsausschuss hatte den Maddogs die Lizenz unter Auflagen erteilt und Bürgschaften der Vorstandsmitglieder verlangt, die aber letztlich nicht werthaltig waren.