Die Haushälterin lebte häufig auch im Haushalt ihres Arbeitgebers oder zumindest auf seinem Anwesen, im Gegensatz zur Zugehfrau die eine anderweitige Wohnung hatte und „zur Arbeit ging“.
Sie finden ein leeres Anwesen und bleiben dort für ein paar Tage in abgeschirmter Glückseligkeit, bis ihre Anwesenheit von einer Zugehfrau entdeckt wird.