Gepäck, Beförderungsmittel und ihre Ladung können zur Feststellung der Einhaltung der Zollvorschriften an Ort und Stelle oder einem anderen geeigneten Ort geprüft werden.
Vielmehr sichert sie dem betreffenden Land die Behandlung nach den gleichen Zollvorschriften, die auch für alle anderen Länder gelten, mit denen normale Handelsbeziehungen unterhalten werden.
Nur wenige der vor Ort montierten Fahrzeuge wurden exportiert; Ursachen waren der hohe Inlandsbedarf, zum Teil behindernde Zollvorschriften der Drittstaaten sowie auch die Beschränkung auf rechtsgelenkte Ausführungen.