Schon in der Karolingerzeit wurden die Juden gegen Zahlung eines Schutzzinses unter königlichen Schutz gestellt und erhielten dafür Zollbefreiungen und vereinzelte königliche Privilegien.
Alle Kaufleute der deutschen Hanse erhielten Zollbefreiung und unbeschränkte Handelserlaubnis sowie eigene Gerichtsbarkeit nach ihren Gesetzen und Traditionen.
Kaiserliche Handelsprivilegien, wie etwa eine Zollbefreiung, führten dazu, dass Kaufleute sich ansiedelten und es sehr schnell zu einem wirtschaftlichen Aufschwung und Ausbau kam.
Die bereits bei den Kaisern im Hochmittelalter übliche Zollbefreiung von geistlichen Einrichtungen wurde auch von den späteren lokalen Kurfürsten beibehalten.