Er bewertet den Zinssatz eines individuellen Zinsgeschäfts (Kreditvergabe an einen Kunden, Einlage eines Kunden) gegenüber dem Zinssatz eines alternativen Geld- und Kapitalmarktgeschäfts gleicher Laufzeit und Zahlungsstruktur.
Die ablehnende Haltung von Teilen der Bevölkerung beruhte hauptsächlich auf der Furcht vor den Andersgläubigen und ihren fremdartigen Gebräuchen sowie dem Misstrauen gegenüber den jüdischen Zinsgeschäften.