Die gesetzliche Vorschrift über die Sittenwidrigkeit ist eine durch Gerichte ausfüllungsbedürftige Generalklausel, unter die auch überhöhte Zinsforderungen subsumiert werden.
Jeder Geldbesitzer werde sein Geld nicht zu lange zurückhalten, sondern damit Waren oder Dienstleistungen kaufen, laufende Rechnungen begleichen oder es ohne Zinsforderung verleihen, um so der Wertminderung zu entgehen.
Die Sanierungsmaßnahmen bestanden im Wesentlichen darin, dass die von der Brückengesellschaft herausgegebenen Anleihen samt den aufgelaufenen Zinsforderungen in Aktien der Gesellschaft umgewandelt wurden.
Dadurch schufen sich die damaligen Handwerker, Kleingewerbetreibenden, Landwirte und Kleinsparer die Möglichkeit, unabhängig von überhöhten Zinsforderungen privater Geldverleiher, Rücklagen zu bilden und Kredite aufzunehmen.
Der Kölner Stadtrat sah sich genötigt, gegen diese kirchlich sanktionierte Rückzahlungsverweigerung vorzugehen und stellte 1321 Klagen gegen jüdische Zinsforderungen unter Strafe.
Bei Kapitalisierung handelt es sich bilanziell um die Umwandlung einer Zinsforderung in eine Kapitalforderung oder einer Zinsverbindlichkeit in eine Kreditverbindlichkeit.
Liegt der Tatbestand des Zinswuchers vor, so sind die betroffenen Kreditverträge nichtig mit der Folge, dass auch die übermäßigen Zinsforderungen nicht gelten.
Dies geschah insbesondere, um die im Rahmen der Bauernbefreiung selbständig gewordenen Landbesitzer vor überhöhten Kredit- und Zinsforderungen der ehemaligen Gutsherren und Großgrundbesitzer zu schützen.
Das Restvermögen, die Gebäude und Liegenschaften wurden dem Staat überschrieben; als Gegenleistung verzichtete dieser auf Zinsforderungen und sonstige Außenstände.