Ein „veränderlicher“ Zinssatz liegt dann vor, wenn keine Sollzinsbindung für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart wurde, sondern eine Zinsbindung nur für kürzere Zeiträume vorgesehen ist.
Zinsbindung ist der zwischen dem Kreditinstitut und dem Kreditnehmer vereinbarte Zeitraum, in dem der vereinbarte Zinssatz nicht verändert werden darf.