Bei einem Zahlungsverbot oder Moratorium geht der Zinsanspruch des Gläubigers nicht verloren, sondern dieser erhöht die Gesamtforderung des Gläubigers und löst bei Kapitalisierung Zinseszinsen aus.
Die Anleihe gilt als eher risikoarme Anlageform, da sie über definierte Zinsansprüche und eine feste Rückzahlung verfügt, und je nach Ausgestaltung besichert ist.
Seine Aufgaben bestanden nicht nur im Eintreiben des dem Konvent zustehenden Zinses, sondern auch in der detaillierten Auflistung, mit Ort, Zinspflichtigem und Datum, der einzelnen Zinsansprüche, Eingänge und Außenstände.
Nach der Wiedererrichtung der Barbarakapelle im Jahr 1569 lebte der Zinsanspruch wieder auf; er wurde jeweils zu Weihnachten ausgezahlt und Aufwand der Stadt mit einem Hasen abgegolten.