Urteilsbegründung ist, dass Mieter nicht dem Risiko einer Kündigung des Mietverhältnisses bei von ihnen nicht zu verantwortenden möglichen Zahlungsverzögerungen durch Zahlungsdienstleister ausgesetzt werden dürfen.
Bei allen übrigen, nicht kalendermäßig bestimmten Zahlungsverzögerungen hat der Gläubiger nach dem Eintritt der Fälligkeit eine Mahnung zu versenden, die den Schuldner in Verzug setzt (Abs.
Die Reaktionen von enttäuschten Kunden zeigen sich auch in vorgeschobenen Mängellisten, Zahlungsverzögerungen oder Teilzahlungen ohne sachlich hinreichenden Grund.
Bei allen übrigen, nicht kalendermäßig bestimmten Zahlungsverzögerungen hat der Gläubiger nach dem Eintritt der Fälligkeit eine Mahnung zu versenden, die den Schuldner in Verzug setzt (§ 286 Abs.