Geplant war die Einführung eines ursprünglich vorgesehenen Versicherungsobligatoriums, um den Zugang zum Gesundheitswesen unabhängig von der nach Geschlecht und Einkommensklassen variierenden Zahlungskraft zu regeln.
Oft fehlt der Zielgruppe die Zahlungskraft und Einsparungen durch verringerte Sozialleistungen fallen bei der öffentlichen Hand, aber nicht bei den Unternehmen selbst an.