Hierzu gehören insbesondere Anzahlungsbürgschaft, Ausbietungsbürgschaft, Bietungsbürgschaft, Erfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Mietbürgschaft, Steuerbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft, Zahlungsbürgschaft, Zollbürgschaft oder die entsprechenden Garantien.
Die übrigen Vorleistungsrisiken lassen sich durch Liefer-, Vertragserfüllungs- oder Zahlungsbürgschaften in Form der Bankavale oder Kautionsversicherung absichern.
Die Zahlungsgarantie/Zahlungsbürgschaft soll die aus Zahlungsverpflichtungen resultierenden Geldschulden eines Schuldners aus einem rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnis (Abs.
Die Zahlungsgarantie (oder Zahlungsbürgschaft;,) sichert den Anspruch des Verkäufers oder Herstellers auf Zahlung des Kaufpreises oder sonstiger Leistungen gegenüber dem Käufer aus einem Vertrag ab.