An die Stelle von Einzelfahrkarten für eine Linie beziehungsweise Umsteigefahrkarten für beide Linien trat ein Teilstreckentarif mit insgesamt vier Zahlgrenzen.
Die Zahlgrenzen sind nicht an den Haltestellen veröffentlicht und lassen sich auch nicht aus der zurückgelegten Entfernung oder der Anzahl der durchfahrenen Haltestellen ableiten.