1 WpHG verlangt von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, dass sie in der Anlageberatung nur sachkundige und zuverlässige Mitarbeiter beschäftigen, das gilt auch im Vertrieb und in der Finanzportfolioverwaltung.
1 WpHG verpflichtet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu erbringen.