Der Berechtigte eines Wohnungsrechts ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
Dem Vermächtnisnehmer wird dann ein Wohnungsrecht zugewandt, das sich gegen den Erben richtet, der das Haus oder die Wohnung als neuer Eigentümer vom Erblasser erwirbt.
Nach seinem Jura-Abschluss arbeitete er als Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Bürgerrechtsfragen und setzte sich für Todeszelleninsassen und für faire Bedingungen im Wohnungsrecht (fair housing) ein.