Der Wohnberechtigungsschein ist ab Datum der Ausstellung für 1 Jahr bundesweit gültig, jedoch muss man sich bei Umzug auch an die örtlich zuständige Behörde wenden.
Die knapp 300 Wohnungen in diesem Abschnitt, die teilweise subventioniert und für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein reserviert sind, sollen Ende 2021 bis Anfang 2022 bezugsfertig sein.
Seit 2001 ist kein Wohnberechtigungsschein mehr für den Bezug der Wohnungen erforderlich, wodurch die Attraktivität der Gropiusstadt wieder zugenommen hat.
Verbleiben 26.590, dies liegt unter der Grenze von 25.200 + 2 × (5.740 + 700) = 38.080, die für diese Familie gilt; sie erhält also einen Wohnberechtigungsschein.