Wochenaufenthalter werden in den offiziellen Statistiken dem Einwohnerbestand der Wohnsitzgemeinde und nicht dem Ort, wo sie sich die meiste Zeit aufhalten und somit die Infrastruktur nutzen, zugeschlagen.
Der Wochenaufenthalter nimmt seine politischen Rechte, wie zum Beispiel das Wahl- und Stimmrecht, am Wohnsitz und nicht am Ort des Wochenaufenthaltes wahr.