Seine Kanzlei war spezialisiert auf Gesellschaftsrecht (insbesondere Gesellschaftsgründungen), Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, internationales Recht und Wirtschaftsrecht.
Während jener Zeit hatte er zudem einige Veröffentlichungen gemacht, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts und der römischen Rechtsgeschichte lagen.
Zu den Interessenfeldern gehören allgemeine Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsrecht, Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, Bildungspolitik und Bildungsarbeit sowie Umwelt-, Energie-, Medien-, Gesellschafts- und Europapolitik.
Die Bezeichnung Wirtschaftsjurist ist seit einiger Zeit nicht mehr nur eine Berufsbezeichnung für Juristen, die sich hauptsächlich mit Wirtschaftsrecht beschäftigen.