Sie bezeichnet ein Finanzunternehmen, dessen Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Finanzinstitute oder -unternehmen sind, wobei mindestens eines dieser Tochterunternehmen ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma ist.
Gegenstand der Aufsicht sind Banken, Finanzgesellschaften, Treuhandgesellschaften, Verwaltungsgesellschaften von Investmentfonds, Wertpapierfirmen, Versicherungsgesellschaften, Subjekte, die das Amt des Treuhänders, Finanzplaners und Versicherungsvermittlers innehaben.
Deshalb erfordern strukturierte Finanzprodukte einen höheren Beratungsaufwand durch Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die vor Abschluss eines strukturierten Finanzprodukts dem Privatanleger gemäß Abs.
Kreditinstitute müssen sich heute nicht mehr mit dem Gegenparteiausfallrisiko einer Vielzahl von Finanzdienstleistungsinstituten, Kreditinstituten oder Wertpapierfirmen befassen, sondern lediglich mit wenigen Clearinghäusern.