In einigen Ländern ermöglichen die Gesetze zur Wertpapieraufsicht, dem Emittenten zusätzliche Meldeschwellen für die Veröffentlichung von bedeutenden Stimmrechtsanteilen in ihrer Satzung festzulegen.
Mit der Wertpapieraufsicht soll fairer und reibungsloser Handel mit Wertpapieren gewährleistet werden, ebenso Anlegerschutz und die Abwehr von Insiderhandel und Marktmanipulationen.
Andere Teile der Finanzdienstleistungsaufsicht sind die Aufsicht über Finanzdienstleister (z. B. Kreditinstitute (Bankenaufsicht) oder Versicherungen) und die Wertpapieraufsicht.
Des Weiteren unterteilt sich die Behörde in fünf Bereiche: Bankenaufsicht, Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht, Wertpapieraufsicht, Integrierte Aufsicht sowie Services.