Die Zentralbanken sind verpflichtet, durch Devisenkäufe am unteren oder Devisenverkäufe am oberen Interventionspunkt dafür zu sorgen, dass über die Bandbreite auch die Wechselkursparität eingehalten wird.
Zwecks besserer Kalkulierbarkeit im Außenhandel wurde ein System fester Wechselkurse geschaffen, deren festes Austauschverhältnis untereinander Wechselkursparität genannt wird.