Europarechtlich stand das Modell unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Warenverkehrsfreiheit und des Verbots der Gewährung von Beihilfen auf dem Prüfstand.
Außerdem werden durch ständig verfügbare (internationale) Behördendienste die Warenverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit gefördert und unterstützt.