Nach der Landtagswahl legten Die Friesen deswegen Wahlprüfungsbeschwerde beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein, der diese als offensichtlich unbegründet verwarf, da die niedersächsische Verfassung keine Ausnahmen von der Sperrklausel für Minderheiten vorsehe.
Anschließend reichte die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Abschaffung des Mindestwahlalters ein.