Das Wahlmännergremium führte die Wahl durch, wenn nicht einer der Präsidentschaftskandidaten vom Volk die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hatte.
Keiner der Präsidentschaftskandidaten konnte eine absolute Mehrheit im Wahlmännergremium auf sich vereinigen, deshalb hatte das Repräsentantenhaus über die Präsidentschaft zu entscheiden.
Bei der ersten Präsidentschaftswahl 1958 wurde der Präsident noch durch ein Wahlmännergremium aus Repräsentanten verschiedener Ebenen des französischen Staats und seiner Kolonialgebiete gewählt.